MediSector – medizinischer
Krankentransfer
mit Herz

Durchführung von Beratungsbesuchen nach§ 37 Abs. 3 SGB XI
im Kreis Euskirchen.

„Menschen zu helfen und dafür ein lächeln zu bekommen, ist meine Motivation!“

Ana Maria Frühauf
– Geschäftsführerin –

Wir führen Beratungsbesuche nach§ 37 Abs. 3 SGB XI durch

Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen in den Pflegegraden 2 und 3 einmal halbjährlich sowie in den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch nehmen.

Der Beratungsbesuch in der eigenen Häuslichkeit dient der Sicherstellung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslichen Pflegenden.

Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können halbjährlich einmal einen solchen Beratungsbesuch abrufen.

MediSector als zugelassener Dienstleister bietet diese Beratungsbesuche an.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie unverbindlich!

Durchführung von Beratungsbesuchen nach§ 37 Abs. 3 SGB XI durch MediSector bei Ihnen zu Hause

Durchführung von Beratungsbesuchen gemäß §37 Abs. 3 SGB XI

Verpflichtend für Empfänger von Pflegegeld

Wer die Pflege und Betreuung durch Angehörige oder Freunde im eigenen Haus selbst organisiert und dafür Pflegegeld bezieht, ist verpflichtet nach §37 Abs. 3 SGB XI (Pflegeversicherung) regelmäßig einen Beratungsbesuch, oder auch Qualitätssicherungsbesuch genannt, von einem dafür zugelassendem Unternehmen wahrzunehmen.

Durchführung von Beratungsbesuchen gemäß §37 Abs. 3 SGB XI

Wird der Beratungstermin nicht regelmäßig wahrgenommen, hat die Pflegekasse das Recht das Pflegegeld zu kürzen oder zu streichen!

Kontakt

Ana Maria Frühauf,  MediSector
Wir sind für Sie da:

Mo.-Fr.: 8:30 - 17:30 Uhr

Sa.:        8:30 - 13:00 Uhr

Telefon: 02251 / 779 40 60

E-Mail: info@medi-sector.de

Kontaktformular

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