Wir führen Beratungsbesuche nach§ 37 Abs. 3 SGB XI durch
Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen in den Pflegegraden 2 und 3 einmal halbjährlich sowie in den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch nehmen.
Der Beratungsbesuch in der eigenen Häuslichkeit dient der Sicherstellung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslichen Pflegenden.
Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können halbjährlich einmal einen solchen Beratungsbesuch abrufen.
MediSector als zugelassener Dienstleister bietet diese Beratungsbesuche an.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie unverbindlich!
Durchführung von Beratungsbesuchen gemäß §37 Abs. 3 SGB XI
Verpflichtend für Empfänger von Pflegegeld
Wer die Pflege und Betreuung durch Angehörige oder Freunde im eigenen Haus selbst organisiert und dafür Pflegegeld bezieht, ist verpflichtet nach §37 Abs. 3 SGB XI (Pflegeversicherung) regelmäßig einen Beratungsbesuch, oder auch Qualitätssicherungsbesuch genannt, von einem dafür zugelassendem Unternehmen wahrzunehmen.
Wird der Beratungstermin nicht regelmäßig wahrgenommen, hat die Pflegekasse das Recht das Pflegegeld zu kürzen oder zu streichen!
Kontakt
Ana Maria Frühauf, MediSector
Wir sind für Sie da:
Mo.-Fr.: 8:30 - 17:30 Uhr
Sa.: 8:30 - 13:00 Uhr
Telefon: 02251 / 779 40 60
E-Mail: info@medi-sector.de